Absenzen

Abmeldungen nehmen Sie bitte direkt im Kommunikationstool KLAPP vor. https://www.klapp.pro

Krankheitsmeldungen im Zusammenhang mit einer COVID-Infektion bedürfen keiner besonderen Meldung mehr.
 

Jokertage

Die Schüler*innen können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben (Jokertage). Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen vorgängig den Klassenlehrpersonen per KLAPP mit. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen. Sie können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.

 

Dispensation

Müssen Sie aus persönlichen Gründen ein Dispensationsgesuch an die Schule richten, bitten wir Sie dies schriftlich und unter Angaben von Gründen an die Schulleitung zu richten.

Die Schulleitung kann Urlaubsgesuche bis zu fünf Tagen bewilligen. Dauert der beantragte Urlaub länger als fünf Tage, ist das Gesuch an die Schulbehörde zu richten und ebenfalls der Schulleitung einzureichen.

Urlaubsgesuche müssen immer vorzeitig eingereicht werden und können mit Auflagen verbunden werden. Ebenfalls können Belege für die vorliegenden Gründe eingefordert werden.