Absenzen

Abmeldungen nehmen Sie bitte direkt im Kommunikationstool KLAPP vor. https://www.klapp.pro
Informationen zu Absenzen erhalten Sie auch auf den Seiten des Volksschulamtes: Absenzen, Jokertage und Dispensationen 
Die Schülerinnen und Schüler sind besorgt, den verpassten Schulstoff nachzuarbeiten.
Über das Nachholen von Prüfungen entscheidet die Lehrperson. Es besteht kein Anspruch auf Beschulung während einer bewilligten Dispens.

 

Jokertage

Die Schüler und Schülerinnen können dem Unterricht während zweier Tage pro Schuljahr ohne Vorliegen von Dispensationsgründen fernbleiben (Jokertage). Die Eltern teilen den Bezug von Jokertagen vorgängig den Klassenlehrpersonen per KLAPP mit. Jeder bezogene Jokertag gilt als ganzer Tag, auch wenn an jenem Tag der Unterricht nur während eines Halbtags stattfindet. Nicht bezogene Jokertage verfallen. Sie können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden. Die Eltern sind besorgt, dass Mittagstischverantwortliche, Musiklehrpersonen, Therapeutinnen und Therapeuten über die Abwesenheit informiert sind.

 

Dispensation

Müssen Sie aus persönlichen Gründen ein Dispensationsgesuch an die Schule richten, bitten wir Sie dies schriftlich und unter Angaben von Gründen an die Schulleitungsassistenz zu richten. Sie erreichen Frau Colaccico wie gewohnt über KLAPP.
Die Schulleitung kann Urlaubsgesuche bis zu fünf Tagen bewilligen. Dauert der beantragte Urlaub länger als fünf Tage, ist das Gesuch an die Schulbehörde zu richten und ebenfalls der Schulleitung einzureichen.
Urlaubsgesuche müssen immer vorzeitig eingereicht werden und können mit Auflagen verbunden werden. Ebenfalls können Belege für die vorliegenden Gründe eingefordert werden.
 

 

Schnuppertage 

Die Eltern melden die Dispensation frühestmöglich über Klapp und informieren die Klassenlehrperson über die Einzelheiten, insbesondere benennen sie den Lehrbetrieb und die verantwortliche Person. Die Bewilligung bis zu einer Abwesenheit von drei Tagen liegt in der Kompetenz der Klassenlehrperson. Bei längeren Schnupperlehren oder mehreren Abwesenheiten in Folge, wird mit der Schulleitung Rücksprache genommen.
 

 

Sportdispens

Kann eine Schülerin/ein Schüler am Sportunterricht nicht teilnehmen, meldet sie/er sich bei der Sportlehrperson. Eine Dispensation vom Unterricht oder einzelnen Übungen kann durch diese erfolgen.